1. EU-Länder, die die EU-Kompetenz in der Flüchtlingspolitik nicht ganz abgeschrieben haben, sollen Griechenland und Italien mit Finanzmitteln, Personal und Technik beim Aufbau von Hotspots, Transitzonen und Kommunikationstechnik unterstützen.
2. Der Schwerpunkt muß mit Kontrolle/Erfassung/Rückführung/Durchleitung von Flüchtlingen an den EU-Außengrenzen liegen.
3. Für Flüchtlinge, die die EU-Außengrenzen/Landesgrenzen überwinden, erfolgt dieser Prozeß erneut auf dem Weg nach Norden an jeder weiteren Landesgrenze (EU oder kooperierender Staat).
4. Diese Vorgehensweise muß als Flüchtlingspolitik der EU und explizit Deutschlands öffentlich erklärt werden und jedem potentiellen Flüchtling bekannt sein.
Die Aufnahmekriterien müssen klar benannt sein.
Mit dieser Flüchtlingspolitik dokumentiert die EU die Rückkehr ihrer Handlungsautorität in ihrem eigenen Einflußbereich.
5. Ziel dieser stufenweisen Kontrolle/Erfassung/Rückführung/Durchleitung …
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