32 Landkriminal- und Landesverfassungsschutzämter sowie ein Bundesverfassungsschutzamt haben es über einen Zeitraum von mehr als zehn Jahren nicht geschafft, viele Mosaiksteine in diversen Bundesländern zu einem rechtsextremen Täterbild zusammen zu setzen und die Morde zu verhindern. Der Schaden für die Opfer und das Land ist groß.
Höchste Effizienz ist das Kriterium für die Aufgabenteilung zwischen Bundes- und Länderbehörden. Erforderliche strukturelle Anpassungen gewährleisten den gemeinsamen Erfolg. Fehler und Versäumnisse in Zusammenhang mit der rechtsextremen Mordserie deuten dringenden Handlungsbedarf für eine Neuordnung des deutschen Verfassungsschutzes an:
- Der Schutz der freiheitlich-demokratischen Ordnung ist Bundesangelegenheit
- Teilaufgaben von Kriminal- und Verfasungsschutzämter können auf Länderebene in Bundeskompetenz delegiert werden
- Wichtige Kriterien bei der Aufgabenteilung sind eindeutige Verantwortlichkeiten, vereinheitlichte Arbeitsmethoden, einheitliches Kommunikationsystem u.a.
- Vorherrschende Parallelarbeiten, erschwerte operative Zusammenarbeit, Schnittstellenprobleme, Reibungsverluste aufgrund einer Vielzahl von Veranwortlichen und daraus resultierender Schuldzuweisungen u.a. behindern effizientes Arbeiten.
Der Aufbau einer modernen Sicherheitsarchitektur unter Nutzung aller organisorischen und kommunikativen Möglichkeiten in Bundeskompetenz ist dringend erforderlich, in dem kleinen Flächenstaat Deutschland keine überschwere Aufgabe?
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