Für eine Geldbuß von 150 Mio. € stellt die Staatsanwaltschaft Düsseldorf ihr Verfahren gegen CS wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung ein.
CS wie Julius Bär/Schweiz (50 Mio. €) und LGT/Liechtenstein (50 Mio. €) werden Gründe für diese “geräuschlose” einvernehmliche Lösung ohne öffentlichen Prozeß mit Zeugenvernehmung haben?
Und die Höhe der Bußgelder? Gefühlt fehlen beim Bußgeldbetrag über die vielen Jahre betrachtet eine Null oder mehr?
Und weiter:
- Um wieviele Bankkonten geht es?
- Welches Hinterziehungsvolumen wurde zugrunde gelegt?
- Über wieviele Jahre; Zins- und Zinseszins-Anrechnung?
- Gibt es unentdeckte Bankkonten; wie geht es hier weiter?
- Wie müssen sich die Selbstanzeiger fühlen mit teilweise hohen Nachsteuerleistungen?
Die Amerikaner bleiben hart und dohen den Banken bei Verweigerung von Kundeninformationen mit Strafverfahren in den USA.
Eine CD und andere Quellen brachten die Ermittlungen ins laufen. Kann das für die Zukunft ausgeschlossen werden?
Treten dann andere als die hier zugrunde gelegten “Wahrheiten” zu tage, ist der Schaden für Image, Politik-Ansehen, Steuermoral u.a. der jeweiligen Seite unbezifferbar.
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